Abstammungsgutachten
Abstammungsuntersuchungen werden durchgeführt, um die Verwandtschaft zwischen Individuen zu untersuchen. Das Ergebnis solcher Untersuchungen wird in einem Schriftstück dargestellt, das als Abstammungsgutachten bezeichnet wird. Heute werden Abstammungsuntersuchungen nahezu ausschließlich mittels DNA-Analysen durchgeführt.
Der häufigste Fall von Abstammungsuntersuchungen ist der sogenannte Vaterschaftstests, aber auch Fragestellungen zu Mutterschaften, Geschwisternschaften und anderen verwandtschaftlichen Beziehungen können Gegenstand von Abstammungsuntersuchungen sein. Je weiter entfernt eine Verwandtschaft ist, desto komplexer sind die erforderlichen Untersuchungen.
Das Ergebnis solcher Untersuchungen ist dabei keineswegs trivial oder von rein persönlichem Interesse: Gerade wenn es um die Feststellung einer direkten Verwandtschaft, z.B. einer Vaterschaft, geht, können die Folgen weitreichend sein. Betroffen sind Vermögensfragen wie gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen und Erbschaften sowie Ansprüche auf Sozialleistungen wie Hinterbliebenenrenten und Mitversicherungen in Sozialkassen. So sind schnell vier-, fünf- und sogar höherstellige Summen im Spiel.
Umso größere Bedeutung kommt den Wissenschaftlern zu, die diese Fragen in ihren Laboratorien bearbeiten: Den Sachverständigen für Abstammungsbegutachtungen. Ihre Sachkunde, ihre gutachterliche Unparteilichkeit und ihre persönliche Integrität sind Voraussetzung dafür, dass ihren Gutachten das erforderliche Vertrauen geschenkt werden kann. Auf dem Sachgebiet der genetischen Abstammungbegutachtung öffentlich bestellte Sachverständige sind im Bundesverband öffentlich bestellter Sachverständiger für genetische Abstammungsbegutachtungen (BVöSA) organisiert.
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